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Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Mitverschulden durch Falschparken

Das Halteverbot an Bushaltestellen in Verbindung mit dem Bushalteverkehrsschild (Parkverbot von 15 m vor und hinter einer Bushaltestelle) betrifft nicht nur die Fahrbahn der Haltestelle, sondern auch den angrenzenden Seitenstreifen, um neben dem Schutz der ein- und aussteigenden Fahrgäste auch ein gefahrloses Ein- und Ausfahren seitlich ausschwenkender Busse zu gewährleisten.

Kommt es infolge des verbotswidrigen und verkehrsbehindernden Parkens im Bushaltestellenbereich zu einem Unfall, trifft den Falschparker ein Mitverschulden.

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