Mandanteninformationen
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht
Kein Schadensersatz bei Kollision mit Polizeiwagen
Nutzt ein Einsatzfahrzeug der Polizei, das zu einem Verkehrsunfall auf einer
Bundesautobahn gerufen worden ist, den Seitenstreifen, ist die Nutzung des Seitenstreifens
von dem Sonderrecht aus der Straßenverkehrsordnung gedeckt, ohne dass
es darauf ankommt, ob sich zwischenzeitlich bereits Rettungsgassen gebildet
haben.
Kollidiert ein Pkw, der beim Wechsel von der mittleren auf die rechte Fahrspur
einer Autobahn über die Begrenzungslinie hinaus auf den Seitenstreifen
gerät, mit einem dort nur mit mäßiger Geschwindigkeit (hier:
45-50 km/h) und Blaulicht fahrenden Einsatzfahrzeug der Polizei, haftet der
den Fahrstreifen wechselnde Pkw für den Unfall allein.